24 December 2025, 08:25

Stadtportal-Offizielles Amtsblatt

Eine Luftansicht einer Stadt mit Gebäuden, Türmen, Kraftfahrzeugen, Werbetafeln, Schildern, Straßen, Bäumen, Straßenlaternen, Menschen, Verkehrsleitkegeln und Informationsanzeigen unter einem Himmel.

Stadtportal-Offizielles Amtsblatt

Die neueste Ausgabe des Amtsblatts des Our-City-Portals erschien am 28. November 2025. Sie enthält eine Reihe neuer Verordnungen, Bekanntmachungen und verwaltungstechnischer Aktualisierungen, die Einwohner:innen und lokale Dienstleistungen betreffen. Zu den wichtigsten Änderungen zählen Regelungen zu Bürgerbegehren, Taxitarifen und Straßenbenennungen.

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Eine neue Satzung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden wurde offiziell vom Büro für Ratsangelegenheiten und Vertretung verabschiedet. Dies folgt einem Beschluss des Bundesrats vom 13. Oktober 2025, in dem Verfahren für lokale Initiativen und Abstimmungen festgelegt wurden.

Das Straßen- und Verkehrsamt hat eine Bekanntmachung zur Straßenbenennung veröffentlicht, ohne jedoch nähere Angaben zum betroffenen Gebiet zu machen. Gleichzeitig passte die Stadt die Verkehrsregelungen an: Ein allgemeiner Erlass legt nun Mindestpreise für Mietwagen fest, während eine separate Verordnung die Taxitarifbestimmungen für über das Our-City-Portal lizenzierte Dienste ändert. Weitere Aktualisierungen umfassen eine Ungültigkeitserklärung für Sparbriefe der Sparkasse Essen. Das Büro für Ratsangelegenheiten und Vertretung veröffentlichte zudem einen Nachruf sowie eine Liste öffentlicher Dienstleistungsbekanntmachungen.

Die gedruckte Ausgabe des Amtsblatts ist weiterhin für 1,50 Euro im selben Büro erhältlich, während die vollständige digitale Version kostenlos unter www.ourwebsite/officialgazette abrufbar ist.

Die neuen Regelungen treten sofort in Kraft, wobei die Satzung zu Bürgerbegehren und die Tarifanpassungen unmittelbare Auswirkungen auf tägliche Dienstleistungen haben werden. Einwohner:innen können die vollständigen Details in der aktuellen Ausgabe des Amtsblatts – online oder in gedruckter Form – einsehen. Für weitere Rückfragen bleiben die städtischen Verwaltungsstellen die erste Anlaufstelle.