Ulrike Malmendier muss den Sachverständigenrat vorzeitig verlassen – warum die Entscheidung für Aufsehen sorgt
Nico MeyerUlrike Malmendier muss den Sachverständigenrat vorzeitig verlassen – warum die Entscheidung für Aufsehen sorgt
Die deutsche Bundesregierung hat die Verlängerung der Amtszeit der Wirtschaftswissenschaftlerin Ulrike Malmendier im Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung abgelehnt. Ihr Ausscheiden, das für Februar 2026 vorgesehen ist, erfolgte nach einer gemeinsamen Entscheidung der Bundeskanzlei und des Bundeswirtschaftsministeriums. Der Schritt hat sowohl in akademischen als auch in politischen Kreisen Kritik ausgelöst.
Malmendier war 2022 in den Rat berufen worden und brachte den Ruf einer führenden Ökonomin sowie eine frische Stimme in die wirtschaftspolitische Debatte ein. Während ihrer Amtszeit brachte sie unter anderem Vorschläge wie Reformen zur vorzeitigen Rente ein, die sowohl Aufmerksamkeit als auch Kontroversen auslösten.
Die Entscheidung, ihre Amtszeit vorzeitig zu beenden, ging vom Kanzleramt unter Friedrich Merz sowie vom CDU-geführten Bundeswirtschaftsministerium unter Ministerin Katherina Reiche aus. Als Hauptgrund wurde ihre mangelnde Übereinstimmung mit ordoliberalen Grundsätzen genannt. Malmendiers Befürwortung von Steuererhöhungen und Eurobonds stand im Widerspruch zur langjährigen liberalen Wirtschaftshaltung des Rates.
Der Ökonom Jens Südekum, ein enger Berater von Finanzminister Lars Klingbeil, hat die Entscheidung öffentlich kritisiert. Er argumentierte, dass Malmendiers abruptes Ausscheiden ein negatives Signal an die Wissenschaft sende und unabhängige wirtschaftspolitische Expertise in politischen Diskussionen entmutigen könnte.
Ihr Abgang markiert eine Neuausrichtung des Rates hin zu einer strengeren Befolgung ordoliberaler Prinzipien. Die Entscheidung unterstreicht zudem die Spannungen zwischen akademischer Freiheit und politischen Erwartungen innerhalb der deutschen wirtschaftspolitischen Beratungsgremien. Malmendiers Ausscheiden wird Anfang 2026 wirksam und hinterlässt eine spürbare Lücke in der Besetzung des Rates.
