18 April 2026, 06:18

Verbotener Elektroschocker im Gepäck: Bundespolizei stoppt Marokkaner am Flughafen Köln/Bonn

Nahaufnahme eines schwarzen Elektroschockers mit Schlüsselanhänger auf einer weißen Oberfläche.

Verbotener Elektroschocker im Gepäck: Bundespolizei stoppt Marokkaner am Flughafen Köln/Bonn

Bundespolizisten am Flughafen Köln/Bonn entdeckten am 11. Juli 2025 bei einer Routinekontrolle einen verbotenen Elektroschocker im Gepäck eines Passagiers. Das Gerät verfügte nicht über die nach deutschem Recht vorgeschriebene Zulassung. Die Behörden beschlagnahmten die Waffe umgehend und leiteten Ermittlungen ein.

Der Elektroschocker gehörte einem 42-jährigen Marokkaner, der sich auf den Flug FR 2359 nach Agadir vorbereitete. Beamte fanden das Gerät bei der Kontrolle von Übergepäck. Nach deutschem Recht müssen solche Waffen ein Prüfzeichen des Bundeskriminalamts (BKA) tragen – dieses fehlte hier.

Der Mann gab gegenüber der Polizei an, den Elektroschocker einem Freund schenken zu wollen, der auf einer Viehfarm arbeitet. Trotz des Vorfalls durfte er seine Reise wie geplant antreten. Gegen ihn wurden jedoch strafrechtliche Ermittlungen nach § 52 Abs. 3 Nr. 1 des Waffengesetzes eingeleitet.

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Elektroschocker ohne BKA-Zulassung gelten in Deutschland als verbotene Waffen. Das beschlagnahmte Gerät bleibt vorerst als Beweisstück in Polizeigewahrsam.

Die Entdeckung führte zur sofortigen Beschlagnahmung und zu rechtlichen Schritten. Der Passagier sah sich mit Anklage konfrontiert, durfte nach der Befragung aber weiterreisen. Weitere Details zu den Ermittlungen gab die Polizei nicht bekannt.

Quelle