Verfassungsgericht weist NRW-Kommunen ab: Keine gerechtere Finanzverteilung in Sicht
Tim BöhmVerfassungsgericht weist NRW-Kommunen ab: Keine gerechtere Finanzverteilung in Sicht
Das Verfassungsgericht in Münster hat eine Klage von acht Städten in Nordrhein-Westfalen (NRW) gegen die Landesregelungen zur Finanzverteilung abgewiesen. Die betroffenen Kommunen, die mit knappen Haushalten kämpfen, hatten argumentiert, dass das aktuelle System Städte mit höheren Steuerhebesätzen in Deutschland ungerechtfertigt benachteiligt. Mit einem deutlichen Votum von 5 zu 2 bestätigte das Gericht die bisherige Praxis des Landes bei der Mittelvergabe.
Im Mittelpunkt des Streits stand die Berechnungsmethode der Landeszuschüsse für die Städte. Nach dem geltenden System erhalten Kommunen mit höheren lokalen Steuersätzen weniger Unterstützung vom Land, da dies als Zeichen einer größeren finanziellen Leistungsfähigkeit in NRW gewertet wird. Kritiker, darunter Solingens Oberbürgermeister Marcel Kreutz, sahen darin einen Widerspruch: Städte, die ihre Steuern erhöhen, um Haushaltslücken zu schließen, verlieren dadurch noch mehr Fördergelder.
Die Entscheidung bedeutet für die NRW-Städte, dass sie die erhoffte finanzielle Entlastung durch die Gerichte nicht erhalten. Die Kommunalpolitiker müssen nun nach alternativen Lösungen suchen, um die Haushaltsbelastungen in Deutschland zu bewältigen. Das Land hingegen hält an seinem Fördermodell fest – trotz anhaltender Kritik.
