12 November 2025, 16:31

Vodafone darf Kundendaten an die Schufa übermitteln – BGH bestätigt Praxis gegen Vertragsbetrug

Eine Person nutzt ein Mobiltelefon auf einem Tisch, mit mehreren Apps auf dem Bildschirm und einem Zettel mit einer Nummer, der an das Telefon geheftet ist.

BGH: Teilen von Namen mit Schufa bei Abschluss eines Mobilfunkvertrags gestattet - Vodafone darf Kundendaten an die Schufa übermitteln – BGH bestätigt Praxis gegen Vertragsbetrug

Vodafone hat einen Rechtsstreit um die Weitergabe von Kundendaten an die Schufa bei Abschluss von Mobilfunkverträgen mit monatlicher Abrechnung gewonnen. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies eine Revision der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zurück und bestätigte damit die Rechtmäßigkeit dieser Praxis. Im Mittelpunkt des Streits stand Vodafones Vorgehen gegen Betrug beim Abschluss von Mobilfunkverträgen. Kunden hatten immer wieder Schlupflöcher ausgenutzt, indem sie falsche Identitäten angaben oder mehrere Verträge abschlossen, um an hochwertige Smartphones zu gelangen. Um dem entgegenzuwirken, leitet Vodafone seit einiger Zeit persönliche Daten, darunter Namen, an die Schufa zur Überprüfung weiter. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen argumentierte, diese Praxis verletze die Privatsphäre der Kunden. Der BGH urteilte jedoch, dass Vodafones Interesse an der Betrugsprävention und der Vermeidung erheblicher finanzieller Verluste die Datenweitergabe rechtfertige. Mit dieser Entscheidung darf Vodafone weiterhin Kundennamen an die Schufa übermitteln, wenn ein Mobilfunkvertrag mit monatlicher Rechnungsstellung abgeschlossen wird. Die Praxis ist nun rechtlich als Maßnahme gegen Betrug und zum Schutz der finanziellen Interessen des Unternehmens anerkannt.

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