Zoll findet verbotene Waffenoptik in Transporter mit geschmuggeltem BMW X6
Tim BöhmZoll findet verbotene Waffenoptik in Transporter mit geschmuggeltem BMW X6
Bei einer gewöhnlichen Verkehrskontrolle auf der Autobahn A44 haben deutsche Zollbeamte ein Wärmebildzielgerät für Schusswaffen sichergestellt. Das Gerät, das nach deutschem Recht als Waffe eingestuft wird, befand sich in einem in Rumänien zugelassenen Transporter, der vom Vereinigten Königreich nach Rumänien unterwegs war.
Die beiden Insassen – ein 45-jähriger Fahrer und sein Beifahrer – konnten keine gültigen Zolldokumente für die transportierten Waren vorlegen, darunter ein gebrauchter BMW X6 auf einem Anhänger.
Der Vorfall ereignete sich, als Beamte den Transporter im Kreis Soest anhielten. Bei der Durchsuchung entdeckten sie das Wärmebildgerät, das über eine Montageschiene für Feuerwaffen verfügte. Die deutschen Behörden beschlagnahmten es umgehend als verbotenes Gut.
Der Fahrer gab an, für eine rumänische Spedition zu arbeiten und neben dem BMW X6 auch Pakete auszuliefern. Doch weder er noch sein Begleiter konnten Zollerklärungen, Importunterlagen oder Nachweise über die Entrichtung von Abgaben für das Fahrzeug oder die Waren vorweisen. Der BMW, dessen Zollwert auf 4.000 Euro geschätzt wurde, wies einen defekten Turbolader auf.
Nach der Befragung bestritten beide Männer, Verbrauchsteuerware, Betäubungsmittel, Zigaretten oder größere Bargeldbeträge mitzuführen. Um die akute Situation zu bereinigen, beglichen sie ausstehende Einfuhrabgaben in Höhe von 3.250 Euro und hinterlegten eine vom Gericht angeordnete Kaution von 4.000 Euro. Daraufhin durften sie ihre Fahrt fortsetzen.
Der Fall wurde mittlerweile an die Staatsanwaltschaft zur strafrechtlichen Prüfung weitergeleitet. Die Behörden untersuchen mögliche Steuerhinterziehung sowie Verstöße gegen das Waffengesetz.
Die beiden Männer stehen weiterhin unter Verdacht der Steuerhinterziehung und des illegalen Waffentransports. Nach Begleichung der finanziellen Sanktionen wurden sie vorläufig auf freien Fuß gesetzt, müssen jedoch mit weiteren rechtlichen Konsequenzen rechnen. Der deutsche Zoll verzeichnete in den vergangenen zwei Jahren keine vergleichbaren Fälle von waffenbezogenem Schmuggel auf Autobahnen oder Grenzübergängen.
