Cologne Housing Association GAG verschreibt Raumtemperatur für Mieter

Cologne Housing Association GAG verschreibt Raumtemperatur für Mieter
Kölner Wohnungsbaugesellschaft GAG schreibt Raumtemperaturen für Mieter vor
Teaser: 20 Grad tagsüber, 17 Grad nachts: Die Kölner Wohnungsbaugesellschaft GAG hat in fast allen ihren Wohnungen die Heizung gedrosselt.
19. Dezember 2025, 17:25 Uhr
Die Kölner Wohnungsbaugesellschaft (GAG) hält seit der Energiekrise 2023 die Heizleistung in ihren Wohnungen auf niedrigem Niveau. In den meisten Wohnungen werden tagsüber nur noch 20°C und nachts 17°C erreicht – einige ältere Mieter klagen über kalte Wohnräume. Das Unternehmen betont, die Regelung diene dem verantwortungsvollen Umgang mit Energie und der Kostendämpfung.
Die Entscheidung zur Reduzierung der Heizleistung traf der Vorstand der GAG während der Energiekrise. In einem Schreiben mit dem Titel „Gemeinsam durch die Energiekrise“ informierte das Unternehmen die Mieter über die neuen Vorgaben. Seitdem gelten die niedrigeren Temperaturen – eine Rückkehr zu höheren Werten ist nicht geplant.
Einige Bewohner wie Jürgen Eil und Karin Weiland empfanden ihre Wohnungen als unangenehm kalt. Nach einer Überprüfung der Heizungsrohre in ihrem Haus durch einen Techniker vor drei Tagen wurde es in ihren Wohnungen spürbar wärmer. Doch die meisten Mieter haben kein rechtliches Anrecht auf höhere Temperaturen. Der Anwalt Jakob Kreutzer bestätigte, dass Vermieter lediglich Mindeststandards einhalten müssen – 20 bis 22°C tagsüber gelten als ausreichend. Er kritisierte, dass die GAG die Mieter nicht vor der dauerhaften Umstellung konsultiert habe. Nur in Demenz-Wohngruppen, Kindertagesstätten und Seniorenheimen erlaubt die GAG leicht höhere Werte von bis zu 23°C tagsüber und 20°C nachts. Ein Sprecher des Unternehmens, Jörg Fleischer, erklärte, eine generelle Erhöhung der Heizleistung sei nicht vorgesehen. Das Unternehmen berufen sich auf eine verantwortungsvolle Ressourcennutzung und die Pflicht, die Heizkosten im Griff zu behalten.
Für die meisten Mieter bedeutet die Regelung der GAG, dass sie weiterhin mit gedrosselter Heizung leben müssen. Zwar gibt es Ausnahmen für besonders schutzbedürftige Gruppen, doch die Mehrheit hat keine rechtliche Handhabe, um gegen die Vorgaben vorzugehen. Das Unternehmen hält die Maßnahme mit Verweis auf Energieeffizienz und Kostenkontrolle für gerechtfertigt.

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